Prävention - eine inhaltliche Annäherung
Als Prävention bezeichnet man vorbeugende Maßnahmen, um ein unerwünschtes Ereignis oder eine unerwünschte Entwicklung zu vermeiden. Ganz allgemein kann der Begriff mit „vorausschauender Problemvermeidung“ übersetzt werden.
„Schülerinnen und Schüler sollen unabhängig von dem Vorliegen eines sonderpädagogischen Förderbedarfs gemeinsam unterrichtet werden, soweit es die organisatorischen, personellen und sächlichen Möglichkeiten erlauben und es der individuellen Förderung der Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf entspricht (gemeinsamer Unterricht)“.
Mit dieser Generalklausel, die seit 1990 im § 5 Abs. 2 des Schulgesetzes des Landes Schleswig – Holstein (SchulG) enthalten ist, erteilt der Gesetzgeber allen Schulen des Landes den Auftrag, gemeinsamen Unterricht vorrangig anzustreben und immer dann zu realisieren, wenn es für die einzelne Schülerin oder den einzelnen Schüler mit Behinderung gut ist und die notwendigen Rahmenbedingungen vorhanden sind oder geschaffen werden können.
Förderzentren können im Sinne von Prävention tätig werden, wenn bei einer Schülerin oder einem Schüler kein sonderpädagogischer Förderbedarf festgestellt ist, aber ohne besondere Förderung vermutlich eintreten wird.
Prävention in der Grundschule
Das Ziel der präventiven Arbeit ist die bestmögliche Entwicklung der individuellen Persönlichkeit aller Schülerinnen und Schüler.
Der Umfang der Unterstützung orientiert sich an den individuellen Bedürfnissen und dem Leistungsvermögen der jeweiligen Schülerinnen und Schüler.
- Vor der Schule
Vorschulkinder, bei denen ein erhöhter Betreuungsbedarf vermutet wird, können auf Wunsch der Eltern von einer sonderpädagogischen Lehrkraft des Förderzentrums begutachtet werden. Anschließend erfolgt eine Beratung der Familie durch die Sonderschullehrkraft.
- Von der Einschulung bis Ende Klasse 2
In allen Klassen der Flexiblen Eingangsphase unterstützen wir die Schülerinnen und Schüler in unseren Grundschulen im Rahmen eines festen Stundenkontingentes, unabhängig von der Klassenstärke.
Wurde bereits vor Schulbeginn ein Förderbedarf förmlich festgestellt, erhalten diese Kinder in Einzelfallabsprache individuelle Unterstützung durch das Förderzentrum. Zeichnet sich während der ersten zwei Schuljahre ein erhöhter Betreuungsbedarf ab, hat das Kind das Recht darauf, die Lerninhalte und Ziele der ersten zwei Schuljahre im Rahmen der flexiblen Eingangsphase (max. drei Jahre) zu erreichen. (siehe auch: Inklusion in der Grundschule).