Inklusion in der Grundschule

Das Förderzentrum Henstedt-Ulzburg begleitet und unterstützt die Arbeit an sechs dem Förderzentrum zugeordneten Grundschulen (siehe Kooperationspartner).

Das gemeinsame Anliegen der (sonderpädagogischen) Arbeit im Rahmen des Unterrichts ist die Förderung von Fähigkeiten und Fertigkeiten in allen Bereichen der menschlichen Entwicklung. Dazu gehören Wahrnehmung und Bewegung, Sprache und Denken sowie die personale und soziale Identität.

Flexible Eingangsphase

  1. Die Kinder können die flexible Eingangsphase (1. und 2. Grundschuljahr) nach ihren individuellen Fähigkeiten und Fertigkeiten in einem, zwei oder drei Jahren durchlaufen. Die Kinder haben somit in der Regel ausreichend Zeit sich die Lerninhalte der ersten beiden Grundschuljahre anzueignen. Die Kinder werden mit der Unterstützung von sonderpädagogisch qualifizierten Lehrkräften individuell unterstützt und gefördert.

    1. Ende der 2. Klasse bis Ende der Grundschulzeit

    Nach Beendigung der Eingangsphase werden Schüler, bei denen Förderbedarf vermutet wird, vom Förderzentrum sonderpädagogisch begutachtet. Ein sonderpädagogischer Förderschwerpunkt kann förmlich festgestellt werden. Daraus ergibt sich der Anspruch auf differenzierte Lernangebote und individuelle Unterstützung durch eine sonderpädagogische Fachkraft des Förderzentrums. Voraussetzung ist hier die vorherige Ausschöpfung der Flexiblen Eingangsphase, sowie aller Fördermöglichkeiten durch die Grundschule.

    Das Förderzentrum berät während der gesamten Grundschulzeit die Eltern oder Erziehungsberechtigten und die Grundschullehrkräfte. Darüber hinaus unterstützen die Sonderpädagoginnen und Sonderpädagogen die Schülerinnen und Schüler im Unterricht durch differenzierende Maßnahmen.

    Die Lehrkräfte vom Förderzentrum erstellen einen individuellen Förderplan.

    1. Ende der Grundschulzeit

    Am Ende der Grundschulzeit wird der Übergang an eine weiterführende Schule vorbereitet. Hierbei wird gemeinsam mit den Sonderpädagoginnen und Sonderpädagogen überlegt, welche Schule in Frage kommt und wie dort der weiterhin bestehende sonderpädagogische Förderbedarf eingelöst werden kann. Im Rahmen von Fortschreibungen des Förderplans werden die weiterführenden Schulen über den aktuellen Lern- und Leistungsstand sowie die individuellen Bedarfe der Schülerinnen und Schüler informiert.